Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkassen

Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten der Behandlung einer krankheitswertigen Störung werden nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag übernommen. Der Psychotherapeut übernimmt die Antragstellung. Im Allgemeinen stehen fünf Behandlungseinheiten ohne Antragstellung zur Verfügung.

Beihilfe

Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der Beihilfe. Die Kosten der Behandlung einer krankheitswertigen Störung werden nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag erstattet. Der Psychotherapeut übernimmt die Antragstellung, wobei der Patient die von seiner Beihilfekasse eingesetzten Formulare beibringt. Im Allgemeinen stehen fünf Behandlungseinheiten ohne Antragstellung zur Verfügung. Die Rechnungstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in der Regel am Ende eines Quartals.

Privatkassen

Je nach gewähltem Tarif übernehmen Privatkassen auf Antrag die Kosten für eine Psychotherapie. Dies kann anteilig oder vollumfänglich sein. Zur Höhe der Kostenübernahme sollten vom Patienten Informationen bei der jeweiligen Krankenkasse eingeholt werden. Der Psychotherapeut übernimmt die Antragstellung, wobei der Patient die von seiner Krankenkasse eingesetzten Formulare beibringt. Im Allgemeinen stehen fünf Behandlungseinheiten ohne Antragstellung zur Verfügung. Die Rechnungstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in der Regel am Ende eines Quartals.

Selbstzahler

Wenn die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht oder nicht mehr erfüllt sind, besteht die Möglichkeit, die Therapie selbst zu bezahlen. Die Rechnungstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in der Regel am Ende eines Quartals.